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(bei Abschluß eines Geschäfts)

См. также в других словарях:

  • Prämĭe — (lat. praemium, Belohnung, Vorteil), ein in mehrfachem Sinne gebrauchtes Wort. Zunächst bedeutet P. die für besondere Leistungen ausgelobte Auszeichnung. Als solche werden Prämien, namentlich in Form von Geldzahlungen, Ehrendiplomen, Medaillen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • begießen — Eine Sache begießen: mit einem Trunk bekräftigen oder feiern, meist in der Form: ›Das müssen wir begießen‹, darauf müssen wir einen trinken! Diese schon im 16. Jahrhundert bei dem Ritter von Schweinichen bezeugte Redensart ist heute noch sehr… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Don gratuit — (fr., spr. Dong gratwih, freiwilliges Geschenk), 1) in Frankreich sonst eine Steuer, welche der Adel u. die Geistlichkeit als freiwilliges Geschenk dem Könige verwilligten; 2) auch in andern Ländern ein ähnliches, von den Landständen dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Großbritannien — (Great Britain, hierzu Karte »Großbritannien«), die große, England, Wales und Schottland umfassende Insel, ein Name, der bei der Vereinigung Schottlands mit England zu Einem Reich (6. Mai 1707) wieder geltend gemacht wurde, im Gegensatz zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schlußnote — (Schlußschein, Schlußzettel, franz. Bordereau), die von dem Mäkler den Kontrahenten ausgefertigte Beurkundung eines durch ihn vermittelten Geschäfts, namentlich über den Verkauf von Staatspapieren u. sonstigen Effekten, Wechseln u. dgl., über… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Börse — (franz. Bourse, engl. Exchange, Change, ital. Borsa, holländ. Beurs), ein Gebäude, worin in bestimmten Stunden Kaufleute und ihnen gleichstehende Geschäftsleute zur Unterhandlung und Abschließung von Geschäften sich zu versammeln pflegen, in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mäkler — (Makler, Senfāl, ital. Sensale, franz. Courtier, engl. Broker), Unterhändler, dessen Beruf in der unparteiischen Vermittelung von Verträgen, insbes. Handelsgeschäften, besteht, während der Agent die Vermittelung im Interesse einer Partei betreibt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Courtage — (franz., spr. kurtāsch ), Maklerlohn, Gebühr, die der Makler (courtier) für die von ihm besorgte Vermittelung eines Geschäfts erhält. Der Ausdruck C. wird nur für den Lohn des Handelsmaklers gebraucht (§ 93 des Handelsgesetzbuches). Es gelten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konkurrenz — (franz. concurrence, v. lat. concurrere, zusammen [d. h. miteinander, um die Wette] laufen, nach einem gemeinsamen Ziele laufen) oder Wettbewerb entsteht, wenn sich gleiche Interessen auf einen und denselben Gegenstand richten und jedes den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Registratur — Registratur, Einrichtung zur planmäßigen Sammlung und Ordnung der schriftlichen Geschäftsvorgänge und zur Aufbewahrung der erledigten Stücke in den Akten (s. Akten). Solche Sammel und Aufbewahrungsstellen besitzt zur ordnungsmäßigen Führung der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Konkurrenzklausel — Konkurrenzklausel, eine private Vereinbarung zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfen, durch die letztere für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in ihrer gewerblichen Tätigkeit beschränkt werden. Diese Klausel ist für den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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